und der letzte Schritt ist auch geschafft … die Förderwürdigkeit
seit dem 20.12.2022 haben wir nun auch die Satzungsgemäße Voraussetzung nach den §§ 51,59, 60 und 61 AO.
Auf deutsch also …. wir sind „Förderwürdig“ und dürfen somit Spendenquittungen ausstellen und an
speziellen Sponsoren- und Förderprogrammen teilnehmen.